Berlin - Mit der Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) durch das Europäische Parlament wird ein neues Kapitel in der Regulierung globaler Lieferketten aufgeschlagen. Während das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Richtlinie als eine "gute Nachricht für die Partnerländer" feiert, sieht der Afrika-Verein dies auch als Ausgangspunkt neuer Hürden – und das trotz der vom BMZ vorgestellten Unterstützungsmaßnahmen. „Die vorgestellten Maßnahmen sind einige Tropfen auf den heißen Stein, da sie die Richtlinie nur unzureichend flankieren. Nun folgerichtig wäre zusätzlich eine Verbesserung der Finanzierungsbedingungen und Risikoabsicherung europäischer Unternehmen sowie die Unterstützung afrikanischer Unternehmen, die nicht die Mittel haben, um die neuen Standards zu erfüllen,“ äußert sich Christoph Kannengießer, Hauptgeschäftsführer des Afrika-Vereins der deutschen Wirtschaft.
„Bereits die Umsetzung des nationalen Lieferkettengesetzes ist mit erheblichen zusätzlichen Belastungen für unsere Unternehmen verbunden. Viele berichten von hohem administrativem Aufwand und einer deutlichen Zunahme der Komplexität in den Compliance-Anforderungen. Dies bindet wertvolle Ressourcen und führt zu steigenden Kosten. Die Bewertungsmaßstäbe der Behörden bei der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe sind offenbar nicht transparent und vorhersehbar. Die Übererfüllung der Vorgaben aus Vorsicht führt paradoxerweise dazu, dass kleinere, lokale Zulieferer aus Afrika, die nicht die Mittel haben, um diese Standards zu erfüllen, von Lieferketten ausgeschlossen werden. Dies widerspricht den Zielen der Richtlinie und schadet denjenigen, die sie zu schützen vorgibt.“ ergänzt Kannengießer.
„Es ist entscheidend, dass diese Probleme angegangen werden. Die Bundesregierung und die Europäische Union müssen zudem weitreichendere Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen und vor allem auch afrikanischer Staaten und Unternehmen anbieten. Die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen in Afrika muss gestärkt und ein echtes Gleichgewicht zwischen den neuen Pflichten und der notwendigen Förderung geschaffen werden,“ betont Kannengießer.